Untersuchungen in der Schwangerschaft

Der Mutter-Kind-Pass sieht Untersuchungen während der Schwangerschaft vor, die dazu dienen, die gesundheitliche Entwicklung der schwangeren Frau und des Kindes zu beobachten und zu sichern. Sie sind Voraussetzung dafür, dass Sie das volle Kinderbetreuungsgeld erhalten. Im Mutter-Kind-Pass sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen (Basisuntersuchungen), die auf ihren Wunsch um spezielle pränataldiagnostische Untersuchungen erweitert werden können → siehe Pränataldiagnostik

Mutter Kind Pass Untersuchungen im Überblick

Erste Untersuchung:
Die erste Untersuchung in der Schwangerschaft ist ideal ab der 8. SSW, da zu diesem Zeitpunkt eine gute Darstellbarkeit der Schwangerschaft gegeben ist. Sollten Sie vor diesem Termin außergewöhnlich starke Schmerzen, eine Blutung oder dringende Fragen haben kann natürlich jederzeit vorher eine Untersuchung erfolgen.

Bei der 1. Untersuchung wird der Mutter-Kind-Pass angelegt. Es wird ein ausführliches Gespräch bezüglich...

Erste Untersuchung:
Die erste Untersuchung in der Schwangerschaft ist ideal ab der 8. SSW, da zu diesem Zeitpunkt eine gute Darstellbarkeit der Schwangerschaft gegeben ist. Sollten Sie vor diesem Termin außergewöhnlich starke Schmerzen, eine Blutung oder dringende Fragen haben kann natürlich jederzeit vorher eine Untersuchung erfolgen.

Bei der 1. Untersuchung wird der Mutter-Kind-Pass angelegt. Es wird ein ausführliches Gespräch bezüglich ihrer Vorgeschichte und Vorerkrankungen geführt und eventuelle Risikofakoren erhoben. Es erfolgt eine gynäkologische Untersuchung mit Abnahme des Krebsabstriches. Im Ultraschall wird die Schwangerschaft bestätigt, deren Alter überprüft, eine Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen sowie geklärt, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt.

Weiters erfolgt eine Blutuntersuchung: Blutgruppe und Rhesusfaktor, eventuell vorhandene Blutgruppenantikörper, Blutbild, Schilddrüsenhormone, Röteln-Impfschutz, Toxoplasmose, Lues (=Syphilis), HIV sowie potentiell weitere relevante Infektionskrankheiten werden überprüft.

Wird bei Ihnen eine Schilddrüsenfunktionsstörung diagnostiziert, müssen die Schilddrüsenwerte in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Gegebenenfalls kann eine Überweisung an einen Nuklearmediziner erfolgen, um die für die kindliche Entwicklung besonders wichtige optimale Einstellung der Schilddrüsenhormone zu gewährleisten.

Es erfolgt eine Aufklärung über mögliche pränataldiagnostische Untersuchungen → Ersttrimesterscreenining (Nackenfaltenmessung), → Invasive Diagnostik, → Bluttest auf kindliche Chromosomenstörungen.

 

Zweite Untersuchung:

Bei dieser Untersuchung wird nach Kontrolle von Blutdruck, Harn und Gewicht sowie dem Gespräch mit Ihnen im Ultraschall überprüft ob das Kind normal wächst, ob sich eine normale Fruchtwassermenge findet, wo der Mutterkuchen liegt und ob das Kind größere Fehlbildungen aufweist. Der Gebärmutterhals wird abgetastet oder ebenfalls  mittels Ultraschall beurteilt. Es erfolgt eine Blutabnahme zur Kontrolle der Toxoplasmose sowie ggf. weiterer Infektionskrankheiten.

Im MKP ist zu diesem Zeitpunkt eine interne Untersuchung vorgesehen. Sie erhalten eine Überweisung zum Internisten oder Allgemeinmediziner Ihrer Wahl.

Ebenso erhalten Sie eine Überweisung für ein Gespräch mit einer Hebamme. Von Seiten der Krankenkassen sind nach der Geburt und Entlassung aus dem Krankenhaus bis zu 5 Hausbesuche einer Hebamme vorgesehen, die Sie je nach Ihren eigenen Bedürfnissen in Anspruch nehmen können. Das Gespräch mit der Hebamme soll zum Kennenlernen sowie zur Vereinbarung weiterer Termine genutzt werden.

Sie werden über das Organscreening als Möglichkeit der erweiterten, freiwilligen Diagnostik aufgeklärt → Organultraschall

 

Dritte Untersuchung:
Wie immer beginnt die Untersuchung mit der Kontrolle von Harn, Blutdruck und Gewicht sowie dem ausführlichen Gespräch mit Ihnen zur Klärung Ihrer Anliegen und Fragen sowie zur Erhebung eventuell vorhandener Beschwerden.

Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgt eine Blutabnahme zur Kontrolle von Blutbild, eventuell vorhandener Antikörper, Toxoplasmose (sofern bei der Erstkontrolle ein negativer Immunschutz festgestellt wurde) sowie des Hepatitis B-Antigens (HbsAg).

Wenn Sie es möchten, kann auch bei dieser Kontrolle eine Ultraschalluntersuchung zur Beurteilung des Kindes erfolgen, wenngleich diese im Mutter-Kind-Pass nicht vorgeschrieben ist. Der Gebärmutterhals wird abgetastet oder mittels Ultraschall beurteilt.

Sie werden zum oralen Glucosetoleranztest (OGTT) zugewiesen. Dies ist eine besonders wichtige Untersuchung, welche überprüft, ob bei Ihnen ein "Gestationsdiabetes" = Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft vorliegt. 10 % aller Schwangeren sind davon betroffen! Wird bei Ihnen ein Gestationsdiabetes diagnostiziert, werden Sie an die Stoffwechselambulanz überwiesen. Durch eine Diabetesdiät und regelmäßige Blutzuckerselbstmessungen kann der Blutzucker meist gut und ausreichend kontrolliert werden. Sind die Zielwerte diätetisch nicht zu erreichen, muss eine vorübergehende Insulintherapie erfolgen. Eine gute Blutzuckereinstellung ist für das Kind extrem wichtig, denn ansonsten besteht ein erhöhtes Risiko für kindliche Fehlbildungen, zu starkes Wachstum bei unreifen Organen sowie für Frühgeburtsbestrebungen. Bei schlecht eingestelltem Zucker besteht unmittelbar nach der Geburt für das Kind das Risiko von Zuckerentgleisungen sowie im frühen Erwachsenenalter ein erhöhtes Risiko, an Diabetes zu erkranken. 

Sind bei Ihnen Risikofaktoren für einen Gestationsdiabetes vorhanden (Übergewicht, Diabetes bei Eltern oder Geschwistern, Zustand nach Gestationsdiabetes, Z.n. Geburt eines Kindes >4500g, Z.n. intrauterinem Fruchttod, schwere kindliche Fehlbildung in einer vorangegangenen Schwangerschaft) sollte der OGTT bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt und im Zeitraum der 3. Mutter-Kind-Pass Kontrolle wiederholt werden.

Ist ihre Blutgruppe Rhesus-negativ und die Ihres Kindes Rhesus-positiv oder unbekannt, sollte um die 28. SSW eine Rhesus-Prophylaxe durch Verabreichung von Anti-D-Immunglobulinen erfolgen (intramuskuläre Injektion).

 

Vierte Untersuchung:
Nach unserem Gespräch sowie der Kontrolle von Harn, Blutdruck und Gewicht erfolgt die 3. vorgeschriebene Ultraschalluntersuchung bei der das Wachstum des Kindes, die Fruchtwassermenge, die Lage des Mutterkuchens sowie die kindliche Lage kontrolliert wird. Auch der Gebärmutterhals wird wie immer beurteilt. 

Es erfolgt ein ausführliches Gespräch zur Geburt und der Wahl des Geburtskrankenhauses sowie ggf. die Überweisung an jeweilige Ambulanzen.

Laut österreichischem Impfplan wird allen Schwangeren unabhängig vom Zeitpunkt ihrer letzten Pertussis (=Keuchhusten) Impfung eine Auffrischung im letzten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Ihr Köper kann so wertvolle Antikörper bilden, die auf ihr Baby übergehen und es in den besonders sensiblen ersten Lebenswochen vor Keuchhusten schützen, bis es selbst geimpft werden kann. Gerne verabreiche ich Ihnen die Impfung im Rahmen der vierten Mutter-Kind-Pass Untersuchung.

 

Fünfte Untersuchung:
Bei der letzten vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass Untersuchung wird neuerlich eine Blutuntersuchung durchgeführt und Blutbild sowie Toxoplasmose (sofern bei der Erstkontrolle ein negativer Immunschutz festgestellt wurde) kontrolliert. 

Die Untersuchung von Harn, Blutdruck und Gewicht ist insbesondere gegen Ende der Schwangerschaft wichtig um Anzeichen für eine Gestose ("Schwangerschaftsvergiftung") zur erkennen.

Im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung wird ein Vaginalabstrich auf ß-hämolysierende Streptokokken abgenommen (GBS-Abstrich) und der Muttermund abgetastet. ß-hämolysierende Streptokokken können in der normalen Scheidenflora vorkommen und sind normalerweise nicht behandlungsbedürftig, das Kind kann jedoch im Rahmen des Geburtsvorganges beim Durchtritt durch die Scheide mit den Keimen infiziert werden und Symptome ausprägen. Durch die Verabreichung eines Antibiotikums während der Geburt kann eine kindliche Infektion in der Regel vermieden werden.

In vorliegender Woche kann auch eine CTG-Untersuchung (CardioTokographie) zur Beurteilung der kindlichen Herzfrfrequenz erfolgen.

Eine Anmeldung im entbindenden Krankenhaus ist zu diesem Zeitpunkt sinnvoll!

 

Bis zur Geburt:

.. sollten dann engmaschigere Kontrollen entweder bei uns in der Ordination oder im entbindenden Krankenhaus erfolgen. Das Hauptaugenmerk liegt bei diesen Untersuchungen auf der Beurteilung des mütterlichen Zustandes, der kindlichen Lage, der Fruchtwassermenge sowie des Muttermundes.

Der kindliche Zustand kann mittels Ultraschall und/oder CTG überprüft werden.

→ Informationen zu Mutter-Kind-Paß, Mutterschutz, Geburt (Amtswege)

mehr lesenweniger lesen